Version 3.0 · Juli 2026
1. Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Die Sleak GmbH, Rosental 7, 80331 München ("Sleak") ist Anbieterin der KI-gestützte Plattform für Mitarbeiterentwicklung Sleak („Plattform“). Die Plattform ermöglicht Kunden jeder Größe die Erstellung von KI-gestützten Trainingsformaten zur Wissens- und Kompetenzentwicklung ihrer Mitarbeitenden und optional zum Assessment Dritter.
(2) Diese Allgemeinen B2B-Nutzungsbedingungen ("Bedingungen") gelten für alle Bestellformulare, Online-Bestellungen, Pilotvereinbarungen und sonstigen Vereinbarungen, die auf diese Bedingungen Bezug nehmen. Der im jeweiligen Bestellformular genannte Vertragspartner ist der "Kunde".
(3) Das Angebot von Sleak richtet sich ausschließlich an geschäftliche Kunden und nicht an Verbraucher. Mit Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein Vertragsschluss mit oder die Nutzung der Plattform durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen und finden keine Anwendung, außer Sleak hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand und grundlegende Funktionalitäten der Plattform
(1) Die Plattform ermöglicht die Erstellung und Verwaltung KI-gestützter Trainingsformate, mit denen Nutzer durch sprachbasierte, KI-gestützte Interaktionen gezielt und praxisnah geschult und trainiert werden können. Der konkrete Funktionsumfang der Plattform ergibt sich aus den gebuchten Leistungen des Kunden im Bestellformular, der individuellen Workspace-Konfiguration des Kunden sowie der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung, abrufbar unter https://docs.sleak.ai.
(2) Sleak stellt dem Kunden die Plattform als technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Daten des Kunden werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Servern in der Europäischen Union gespeichert. Übergabepunkt der Leistung ist der Zugangspunkt des von Sleak genutzten Rechenzentrums. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Plattform zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere eine funktionierende Internetverbindung, aktuelle Webbrowser, Endgeräte mit Mikrofonfunktion sowie die erforderlichen IT-Freigaben.
(3) Sleak ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln sowie Funktionen, Integrationen, Schnittstellen, KI-Modelle und sonstige Leistungsmerkmale zu ändern, anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, soweit hierdurch der nach Abs. 1 vereinbarte Funktionsumfang der Plattform bei einer Gesamtschau der Änderungen insgesamt nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Zu Änderungen verpflichtet ist Sleak nur, soweit diese zum Erhalt der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform erforderlich sind.
3. Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Einrichtung eines Workspace für den Kunden sowie die Registrierung der Nutzer in diesem Workspace voraus.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen der Einrichtung des Workspace und der Verwaltung des Kundenkontos angegebenen Daten richtig, vollständig und aktuell sind. Er hat die Daten bei Änderungen, insbesondere an Unternehmens-, Kontakt- und Abrechnungsdaten, zeitnah zu aktualisieren.
(3) Der Kunde darf den Zugriff auf die Plattform nur solchen Nutzern ermöglichen, die von ihm hierzu autorisiert sind und für die die erforderlichen Nutzungsrechte für die Plattform bestehen. Zugangsdaten dürfen nicht zwischen mehreren Nutzern geteilt werden. Der Kunde ist für das Verhalten seiner Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verantwortlich.
(4) Der Kunde und die Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Nicht als Dritte gelten die vom Kunden autorisierten Nutzer innerhalb des jeweiligen Workspace im Rahmen der ihnen zugewiesenen Berechtigungen.
4. Test- und Pilotphase
(1) Der Kunde kann die Plattform für einen begrenzten Zeitraum mit eingeschränktem Funktionsumfang kostenlos nutzen („Testphase“). Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Testphase eine Woche. Nach Ablauf der Testphase endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern der Kunde keinen Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Plattform abschließt.
(2) Sofern die Parteien eine kostenpflichtige Pilotphase („Pilotphase“) vereinbaren, ist der Kunde berechtigt, die Plattform für die vereinbarte Dauer und in dem vereinbarten Umfang zu nutzen. Nach Ablauf der Pilotphase endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern der Kunde keinen Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Plattform abschließt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5. Vertragsschluss
Die Darstellung der Plattform auf unserer Webseite stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt (i) bei einer Bestellung des Kunden über unsere Webseite mit Bereitstellung des Workspaces durch Sleak und (ii) bei einem Angebot oder Bestellformular von Sleak mit Annahme durch den Kunden zustande.
6. Nutzungsrechte an der Plattform
(1) Sleak räumt dem Kunden das zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrags befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt automatisch mit Beendigung des Vertrages.
(2) Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Die Nutzung darf nur im vereinbarten Umfang erfolgen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die Plattform oder den Zugang zu der Plattform zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu machen, (ii) die Plattform zur Entwicklung eigener Produkte oder Leistungen zu nutzen, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Funktionalitäten haben wie die Plattform, (iii) Funktionalitäten der Plattform zu aktivieren oder zu nutzen, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, (iv) den Quellcode der Plattform, Algorithmen oder andere Programmbestandteile zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu analysieren (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder in sonstiger Weise zu untersuchen, außer dies ist nach zwingendem Recht gestattet, (v) technische Schutzmaßnahmen, Kopierschutz- oder Zugangskontrolltechnologien der Plattform zu entfernen, zu umgehen oder anderweitig zu verändern, (vi) Penetrationstests, Scans oder ähnliche Untersuchungen der Plattform oder der zugrundeliegenden Infrastruktur ohne vorherige Zustimmung von Sleak durchzuführen, außer dies ist vertraglich vereinbart, (vii) Hinweise auf Schutzrechte oder sonstige Rechtsvermerke von Sleak oder Dritten zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.
7. Verfügbarkeit der Plattform
(1) Die Plattform hat eine Verfügbarkeit von mindestens 99 % im Kalendermonatsmittel.
(2) Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Plattform nicht erreichbar ist oder ihre Kernfunktionen vollständig nicht genutzt werden können. Keine Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Plattform (i) aufgrund von Umständen, die Sleak nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt (z.B. Krieg und kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien sowie Ausfälle von Infrastrukturanbietern, die ihrerseits auf höherer Gewalt beruhen), (ii) Fehlbedienung oder vertragswidrigen Gebrauch durch den Kunden, oder (iii) wegen geplanter Wartungsarbeiten nach Abs. 3 nicht erreichbar ist oder Kernfunktionen nicht nutzbar sind.
(3) Sleak darf den Zugang zur Plattform für geplante Wartungsarbeiten vorübergehend einschränken. Sleak wird geplante Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage im Voraus ankündigen und nur Samstag und Sonntag von 0:00 bis 7:00 Uhr (CET/CEST) vornehmen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungszeiten 24 Stunden im Monat nicht überschreiten.
(4) Diese Ziffer gilt nicht für die Verfügbarkeit der KI-Modelle und Drittanbieter-Tools. Eine bestimmte Verfügbarkeit der KI-Modelle und Drittanbieter-Tools sichert Sleak nicht zu.
8. Fehlerbehebung und Gewährleistung
(1) Für Mängel der Plattform gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) ausgeschlossen ist.
(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform bei vertragsgemäßer Nutzung wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit oder den vertraglich vereinbarten Funktionalitäten abweicht und die Ursache hierfür im Verantwortungsbereich von Sleak liegt („Fehler“). Der Kunde hat Sleak Fehler unverzüglich über die vorgesehenen Support-Kanäle anzuzeigen und alle zur Analyse und Reproduktion des Fehlers notwendigen Informationen bereitzustellen.
(3) Sleak wird gemeldete Fehler innerhalb einer angemessenen Frist bearbeiten und nach seiner Wahl durch Nachbesserung, Updates, Bereitstellen eines Workarounds oder einer Ersatzlösung beseitigen. Die Priorisierung erfolgt auf Grundlage der Schwere und Auswirkungen des Fehlers unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Kunden von Sleak. Bei kritischen Fehlern erfolgt im Regelfall eine qualifizierte Rückmeldung zu den wahrscheinlichen Fehlerursachen und den für die Fehlerbeseitigung getroffenen oder zu treffenden Maßnahmen binnen eines Werktags nach ordnungsgemäßer Meldung des Fehlers.
(4) Schlägt die Beseitigung von Fehlern fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Minderung durch eigenständigen Abzug von laufenden oder künftigen Vergütungen vorzunehmen. Sleak wird den zu viel gezahlten Betrag auf Anfrage auf die nächste fällige Vergütung anrechnen oder, soweit dies nicht möglich ist, auszahlen.
(5) Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieses Vertrags.
9. Kundeninhalte
(1) Der Kunde räumt Sleak ein nicht ausschließliches, auf die Dauer der Bereitstellung der Plattform zeitlich beschränktes und ausschließlich auf Auftragsverarbeiter von Sleak übertragbares Recht ein, die von Nutzern eingegebenen, hochgeladenen, anderweitig bereitgestellten oder über die Plattform verarbeiteten Inhalte, insbesondere Prompts, Outputs und Dateien aller Art, einschließlich Audio-, Video-, Bild- und Textdateien (zusammen „Kundeninhalte“), in dem zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlichen Umfang zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht, Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übertragen sowie an von den Nutzern ausgewählte KI-Modelle und sonstige Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln. Dies gilt auch für Inhalte, die unter Nutzung der Plattform erstellt oder bearbeitet werden. Sleak erwirbt keine über die vorstehenden Rechte hinausgehenden Rechte an den Kundeninhalten.
(2) Sleak nutzt Kundeninhalte nicht dazu, KI-Modelle zu entwickeln, zu trainieren oder zu verbessern. Sleak setzt Anbieter von KI-Modellen in der Plattform nur auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen ein, nach denen auch diese die Kundeninhalte nicht zum Entwickeln, Trainieren oder Verbessern von KI-Modellen verwenden dürfen.
(3) Der Kunde darf nur solche Kundeninhalte auf der Plattform speichern oder über die Plattform verarbeiten, (i) zu deren Nutzung er über die Rechte und Befugnisse in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang verfügt, (ii) die nicht gegen anwendbares Recht verstoßen und keine Rechte Dritter (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte) verletzen, sowie (iii) die keinen rechtswidrigen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben.
(4) Der Kunde stellt Sleak von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die darauf beruhen, dass der Kunde nicht über die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte oder Befugnisse zur Nutzung der Kundeninhalte verfügt oder die Kundeninhalte anderweitig gegen diese Ziffer verstoßen. Dies gilt nicht, soweit Sleak den Anspruch selbst zu vertreten hat.
(5) Sleak ist berechtigt, Kundeninhalte zu löschen, die nicht den Bedingungen dieser Ziffer entsprechen, wenn der Kunde diese trotz Aufforderung nicht selbst innerhalb einer angemessenen Frist löscht.
(6) Es obliegt dem Kunden, selbstständig Sicherungskopien der Kundeninhalte zu erstellen.
(7) Sleak ist berechtigt, anonymisierte Telemetriedaten und aggregierte Nutzungsstatistiken im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform zu erheben und zur Sicherstellung und Verbesserung des Betriebs, zur Fehlerbehebung sowie für interne statistische Zwecke auszuwerten. Sleak stellt sicher, dass diese Daten keine Kundeninhalte oder sonstige personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Nutzer enthalten.
(8) Wenn der Kunde oder ein Nutzer Sleak Ideen, Anregungen oder sonstiges Feedback zur Plattform zur Verfügung stellt („Feedback“), räumt der Kunde Sleak das umfassende, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, dieses Feedback zu nutzen, insbesondere zur Weiterentwicklung der Plattform.
10. Nutzung von KI-Modellen und Nutzungslimits
(1) Das Bestellformular legt die erworbenen Leistungen, Lizenzarten und Nutzungslimits fest.
(2) Bei Erreichen oder Überschreiten von Nutzungslimits kann Sleak die Nutzung angemessen drosseln, einzelne Funktionen einschränken oder weitere Nutzung bis zur nächsten Zuteilung oder bis zum Erwerb zusätzlicher Nutzungseinheiten blockieren. Es entstehen keine automatischen Overage-Gebühren, es sei denn, das Bestellformular sieht dies ausdrücklich vor.
(3) Von KI-Modellen generierter Output kann unvollständig, fehlerhaft oder irreführend sein. Sleak übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der Outputs. Der Kunde sollte Outputs vor der Verwendung selbst auf die Eignung für den beabsichtigten Zweck prüfen.
11. Nutzungsbeschränkungen
(1) Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform (i) unter Verstoß gegen anwendbares Recht oder Rechte Dritter zu nutzen, (ii) zur rechtswidrigen Erhebung oder Verarbeitung von Daten einzusetzen, (iii) missbräuchlich zu nutzen, insbesondere die Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform zu stören oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen (z.B. mit Bots, Skripten oder automatisierten Mitteln zur Kontoerstellung).
(2) Der Kunde darf die Plattform nicht für Anwendungen oder Zwecke nutzen, die (i) nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verboten eingestuft sind, (ii) den Betrieb, die Steuerung oder die Überwachung sicherheitsrelevanter Komponenten von kritischer Infrastruktur betreffen, oder (iii) bei Fehlfunktionen zu erheblichen Gesundheitsschäden oder Tod von Menschen führen können.
(3) Der Kunde stellt Sleak von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die auf einer Nutzung der Plattform durch den Kunden unter Verstoß gegen diese Ziffer beruhen. Dies gilt nicht, soweit Sleak den Anspruch selbst zu vertreten hat.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung besteht aus einer fixen Lizenzgebühr, die von der Nutzerzahl, der gewählten Laufzeit und dem gewünschten Produkt abhängig ist, sowie ggf. einer nutzungsbasierten Komponente.
(2) Die vereinbarte Vergütung ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
(3) Überschreitet die tatsächliche Nutzerzahl des Kunden die vertraglich vereinbarte Zahl der Nutzer, wird die für die zusätzlichen Nutzer anfallende Mehrvergütung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Staffelpreise sowie etwaiger Rabatte des Kunden zeitanteilig (pro rata) für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet. Gleiches gilt für zusätzliche Produkte, Nutzungskontingente, oder Funktionen, die der Kunde während eines Abrechnungszeitraums hinzubucht.
(4) Verlängert sich der Vertrag automatisch, gilt für den Verlängerungszeitraum der zum Zeitpunkt der Verlängerung jeweils gültige Listenpreis für Neukunden, abzüglich etwaiger Rabatte des Kunden. Sleak wird den Kunden über etwaige Preisänderungen mindestens 30 Tage vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist per E-Mail informieren. Neue Funktionen oder Zusatzleistungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie auch für Neukunden ohne Zusatzentgelt im gebuchten Tarif bereitgestellt oder zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
(5) Sämtliche Beträge verstehen sich in EUR und netto.
(6) Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt elektronisch (z.B. per E-Mail), sofern nichts anderes vereinbart ist.
(7) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
13. Haftung und Schadensersatz
(1) Sleak haftet (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) wenn Sleak eine Garantie übernommen hat und (iv) sofern eine Begrenzung der Haftung nach zwingendem Recht ausgeschlossen ist unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet Sleak nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) und der Höhe nach beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens, maximal jedoch insgesamt auf die vom Kunden an Sleak in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung von Sleak ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter, Organe, gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Sleak.
(4) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Sleak verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Abs. 1.
(5) Für den Output von KI-Modellen von Drittanbietern haftet Sleak nicht. Soweit Sleak gegen den jeweiligen Anbieter des KI-Modells einen Anspruch wegen eines beim Kunden eingetretenen Schadens hat, tritt Sleak diesen Anspruch auf Verlangen des Kunden ab, sofern die Vertragsbedingungen des Anbieters dies zulassen.
14. Sperrung des Zugangs zur Plattform
Sleak kann den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder geltendes Recht bestehen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung vorliegt (z. B. Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnung). Der Kunde wird über die Sperrung und den Grund unverzüglich per E-Mail informiert. Die Sperrung wird aufgehoben, wenn der Grund wegfällt.
15. Laufzeit, Kündigung und Verlängerung
(1) Dem Kunden ist die Nutzung der Plattform für die vereinbarte Vertragslaufzeit gestattet. Der Vertrag verlängert sich automatisch (i) im Fall eines Monatsvertrags um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 7 Tagen zum Laufzeitende kündigt, und (ii) im Falle eines Vertrags mit einer Laufzeit von einem Jahr oder mehr um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende kündigt. Für den Verlängerungszeitraum gilt der zum Zeitpunkt der Verlängerung jeweils gültige Listenpreis für Neukunden, abzüglich etwaiger Rabatte des Kunden. Sleak wird den Kunden über etwaige Preisänderungen mindestens 30 Tage vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist per E-Mail informieren.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Sleak liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (i) mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und den Rückstand nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mahnung ausgleicht, (ii) wesentliche Pflichten dieses Vertrags wiederholt oder trotz Aufforderung fortlaufend verletzt, (iii) zahlungsunfähig oder überschuldet ist, oder (iv) wenn ein Insolvenzantrag gestellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
(3) Kündigungen haben in Textform (z.B. Post oder E-Mail) oder über die in der Plattform bereitgestellte Funktion zu erfolgen.
(4) Mit Ablauf des Vertrags endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Plattform.
16. Datenschutz
Sleak verarbeitet zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Mit Abschluss dieses Vertrags wird der Auftragsverarbeitungsvertrag, abrufbar unter https://sleak.ai/dpa, automatisch zwischen den Parteien geschlossen und damit Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
17. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen der anderen Partei (oder einem im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen), die nicht allgemein bekannt sind oder den Umständen nach vertraulich behandelt werden sollen, unabhängig welcher Form, insbesondere Kundeninhalte (einschließlich der von Nutzern auf der Plattform eingegebenen Informationen und Unterlagen), Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Produkte und Code („Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln, durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu schützen, nur im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen und ohne vorherige Zustimmung nicht offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, (i) die der Öffentlichkeit oder der anderen Partei vor der Übermittlung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht allgemein zugänglich werden, (ii) die einer Partei von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht übermittelt werden oder (iii) deren Weitergabe gesetzlich erforderlich ist oder durch ein zuständiges Gericht angeordnet wurde, wobei die offenlegende Partei den Umfang der Offenlegung auf das Minimum zu reduzieren und die andere Partei darüber, soweit gesetzlich zulässig, zu informieren hat.
(3) Die empfangende Partei wird die Vertraulichen Informationen auf Anfrage der offenlegenden Partei zurückgeben oder vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(4) Die Vertraulichkeitspflichten nach dieser Ziffer bestehen auch nach Beendigung des Vertrags fort.
18. Änderungen der Nutzungsbedingungen
(1) Sleak behält sich vor, diesen Vertrag zu ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist, um die Bedingungen an veränderte technische oder rechtliche Rahmenbedingungen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung von KI-Modellen und Drittanbieter-Tools, oder technische Änderungen der Plattform anzupassen. Sleak wird dabei auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
(2) Sleak teilt dem Kunden beabsichtigte Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Soweit der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist Sleak berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Sleak wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Wirkung des Schweigens und das Widerspruchsrecht hinweisen. Von dieser Änderungsbefugnis während der Vertragslaufzeit ausgenommen sind Änderungen der Hauptleistungspflichten, insbesondere Änderungen der Vergütung; diese Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
19. Schlussbestimmungen
(1) Die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen, einschließlich dieses Vertrags, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, Deutschland. Sleak ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsbestandteilen gehen Bestimmungen im Bestellformular sowie etwaige produktspezifische Sonderbestimmungen diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(5) Der Kunde darf die Plattform nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze Deutschlands, der EU, der USA oder anderer anwendbarer Rechtsordnungen nutzen.
(6) Die deutsche Fassung ist rechtlich maßgeblich. Die englische Fassung dient ausschließlich der Information.